Liebe Patient*innen!
Ab 01.01.2024 werden Medikamentenverordnungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr auf dem roten Rezept ausgedruckt!
Laut Gesetzesvorlage müssen wir die Verordnung von Medikamenten digital vornehmen, d.h. wir verordnen ein Medikament (e-Rezept), unterschreiben dieses „digital“ und senden diese Verordnung über das Internet an einen sogenannten e-Rezept-Server.
Sie gehen - nur mit Ihrer Krankenkassenkarte - in Ihre Apotheke, stecken diese dort in ein Lesegerät und der/die Apotheker*in bekommt digital Ihre Verordnung zugesandt und kann diese abgeben.
Bis zum 31.12.2023 können wir entweder ein rotes Rezept drucken oder ein e-Rezept digital ausstellen.
Sie können gerne - so zu sagen versuchsweise - auch jetzt schon ein e-Rezept ausgestellt bekommen. Bei Folgerezepten ist dies sogar besonders bequem: Sie fordern das e-Rezept per Telefon oder e-Mail an. Falls wir Ihre Krankenkassenkarte schon eingelesen haben, können wir die Verordnung ausstellen und versenden. Sie können also ohne Umweg über die Praxis direkt zur Apotheke gehen und dort über Ihre Versicherungskarte Ihr Medikament bekommen.
Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns auch erst an das digitale Versenden gewöhnen müssen. Wir können ja dann nicht mehr wie gewohnt an der Anmeldung schnell ein paar Rezepte unterschreiben. Das Versenden werden wir immer nach der Sprechstunde vornehmen, die Übermittlung erfolgt dann abends.
Gehen Sie bitte erst am folgenden Werktag zur Apotheke, um Ihre Medikamente abzuholen.
Heil- und Hilfsmittel sowie Privatrezepte müssen nach wie vor gedruckt werden, d.h. unsere Diabetiker benötigen z.B. für die Insulin-Nadeln oder Teststreifen nach wie vor ein gedrucktes Rezept, das Gleiche gilt für Privatrezepte.
Zum Schluß eine Bitte: Wir wurden nicht gefragt, ob das e-Rezept eine gute Lösung und wirklich praktikabel ist! Damit wir alle aber möglichst wenig Probleme damit haben, geben Sie uns bitte Ihre Erfahrungen weiter.